UM ZUR STARTSEITE ZURÜCKZUGELANGEN, BITTE HIER KLICKEN: IT302
[ausgearbeitet am 03.06.2003 von Susanne]
Komplementär:
Der Komplementär haftet für alle Verbindlichkeiten der KG, mit seinem Geschäfts- sowie Privatvermögen.
( Vollhafter )
Kommanditist:
Der Kommanditist haftet bis zur Höhe der noch nicht geleisteten Einlage. Ist seine Einlage bezahlt, entfällt seine Haftung.
( Teilhafter )
Gründung:

Die Gründung ist dieselbe wie bei der OHG.

Gesellschaftervertrag.

Eintrag in Handelsregister ( HR ) mit dem Namen aller Gesellschafter sowie der Höhe der Kapitaleinlage des Kommanditisten.
RECHTE UND PFLICHTEN
1. Innenverhältnis:
Im Innenverhältnis hat der Komplementär die gleichen Rechte wie bei der OHG.
Kommanditisten:
Einlagepflicht laut Gesellschaftsvertrag ( Geld und Sachwerte )
Geschäftsführung ( sind grundsätzlich aus der Geschäftsleitung ausgeschlossen. Bei außergewöhnlichen Geschäften steht ihnen ein Widerspruchsrecht zu, d. h., ihre Zustimmung ist erforderlich)
Kontrollrecht ( Sie können die Einzelunterlagen des Jahresabschluss prüfen )
Gewinnbeteiligung (siehe Tabelle unten)
Kündigungsrecht: siehe OHG
Gewinnbeteiligung bei einer KG
2. Aussenverhältnis:
Der Komplementär vertritt grundsätzlich alleine die Gesellschaft nach außen.
Die Kommanditisten sind nicht berechtigt die Gesellschaft nach außen zu vertreten. Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Einlage zu zahlen.
Auflösung der KG:
Die Auflösung der KG ist ähnlich wie bei der OHG, mit der Ausnahme das, wenn ein Kommanditist stirbt, muss die KG nicht aufgelöst werden.
Wenn es nur einen Komplementär gibt, so ist die KG bei seinem tod aufgelöst.
Besteuerungstyp: Abgerechnet wird hier auch über die Einkommensteuer.
Finanzierung der KG:

Darlehen

Kapitaleinlage durch Hinzuschießen von Eigenvermögen der Komplementäre erhöhen

Kapitaleinlage durch neue Kommanditisten erhöhen.
Der Vorteil einer KG liegt für einen Komplementär in der Erhöhung seiner Kapitalgrundlage durch Hinzunahme weiterer Kommanditisten ohne die Geschäftsführung mit diesen teilen zu müssen.
UM ZUR STARTSEITE ZURÜCKZUGELANGEN, BITTE HIER KLICKEN: IT302