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[ausgearbeitet am 02.06.2003 von Babek]
EINZELUNTERNEHMUNG
Eingetragener Kaufmann

Bezeichnung: e.K. = eingetragener Kaufmann; Wenn die Einzelunternehmung im Handelregister eingetragen ist, erfolgt die Berechtigung zur Verwendung des Kürzels „e.K.“ [Auch e.Kfm und e.Kfv. als Kürzel möglich, aber Handelsregister führt e.K.]

Ein einziger Inhaber

Alleinige Kapitalaufbringung

Alleinige Geschäftsführung (Vorteil: Kurze Entscheidungswege)

Unbeschränkte Haftung mit dem Geschäfts- und dem Privatvermögen (Nachteil: Alleiniges Risiko)

Alleiniger Gewinnanspruch
Einkommensteuer, da es sich um eine Personen- und nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt.
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