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[ausgearbeitet am 10.06.2003 von Susanne und erweitert am 18.06.2003 von Babek]
Die GmbH
„ Gesellschaft mit beschränkter Haftung“
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden darf.
Dritten gegenüber haftet eine Kapitalgesellschaft nur mit ihrem Stammkapital, wogegen eine Personengesellschaft mit Privat- und Geschäftsvermögen haftet.
Gründung

Zur Gründung wird mindestens ein Gründungsmitglied (=der Gesellschafter) benötigt, sowie

ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag mit Angabe von Firma, Sitz, Zweck, Höhe des Stammkapitals, Geschäftsführer bzw. Geschäftsführung.

Der Geschäftsführer muß nicht unbedingt ein Gesellschafter sein. Die Gesellschafter können durchaus auch Nicht-Gesellschafter zum Geschäftsführer ihrer GmbH bestimmen.

Die Haftungssumme ( = Stammkapital ) beträgt
25000,- €. Mindestens die Hälfte dieser Summe sollte in Geldform vorhanden sein.

Zur Gründung müssen 12500,- € nachweisbar sein.
1. Geschäftsführung

Vertretung der Gesellschaft nach außen

Leitung der Unternehmung nach innen

Einberufung der Gesellschafterversammlung (mindestens einmal im Jahr)
2. Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung muß einmal im Jahr durch die Geschäftsführung einberufen werden.

Feststellung des Jahresabschlusses und der Gewinnverteilung.

Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung.

Entlastung der Geschäftsführung (bei Nicht-Entlastung erfolgt nicht deswegen eine automatische Entlassung der Geschäftsführung)

Bestellung von Prokuristen (welche wiederum von der Geschäftsführung abberufen werden können.)

Überwachung der Geschäftsführung.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, wobei auf jede 50,- € eines Geschäftsanteils eine Stimme entfällt. Hat ein Gesellschafter also einen Geschäftsanteil von 500.000,- €, so besitzt er in der Gesellschafterversammlung 10.000 Stimmen.
3. Aufsichtsrat

überwachendes Organ

bei mehr als 500 Mitarbeitern ist der Aufsichtsrat zwingend vorgeschrieben - ansonsten aber immer möglich.

Typische Aufsichtsratmitglieder sind Banken, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Steuerberater, Professoren und Kommunalpolitiker.
Alle Kapitalgesellschaften sind JURISTISCHE PERSONEN.
Rechte und Pflichten

Einlagepflicht (Einzahlen der Stammeinlage)

Gewinnbeteiligung
Die Verteilung des Jahresüberschusses erfolgt im Verhältnis der Geschäftsanteile (= Gewinn gemäß der jeweiligen Stammeinlage).
Auflösung der GmbH

Auflösungsbeschluß der Gesellschafter mit 3/4-Mehrheit ( 75% müssen zustimmen ).

Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Ablauf des im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit.
Besteuerung

Die GmbH ist ein eigenständiges Steuersubjekt mit Pflicht zur Körperschaftssteuer.

Die Gewinne der einzelnen Gesellschafter werden über die Einkommenssteuer abgewickelt.
Finanzierung

Erhöhung der Stammeinlage

Aufnahme neuer Gesellschafter

Bankkredit

Gesellschaftsdarlehen:
- zinsgünstig
- bei Insolvenzen ist gleich der Gesellschafter der Glaübiger des Unternehmens. Buchhalterisch ist ein Darlehen eine Verbindlichkeit, so daß der Gesellschafter weniger Köperschaftssteuer zu zahlen hat.
Besonderheiten bei der Gründung einer GmbH
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine GmbH zu gründen.
[siehe in Zeichnung oberen roten Pfeil] Gründung der GmbH als GmbH i.G. bis zur Veröffentlichung im Handelsregister (wodurch der i.G.-Status dann entfällt).
Eine GmbH i.G. hat das Risiko, daß die Gesellschafter hier voll haften - also mit Privat- und Geschäftsvermögen. Im Prinzip entspricht eine GmbH i.G. haftungstechnisch einer GbR.
Um das Haftungsrisiko auszuschließen kann man den Geschäftsbetrieb erst mit Veröffentlichung im HR aufnehmen - dies hat aber den Nachteil, daß die GmbH solange handlungsunfähig ist und laufende Kosten produziert.
Ein eleganter Weg ist daher folgende Option [siehe hierzu den unteren roten Pfeil]:
Man kauft einen sogenannten GmbH-Mantel. Dies sind GmbH´s, die bereits existieren, aber nie im Handel waren. Man erspart sich sozusagen die i.G.-Zeit und erhält so die Möglichkeit sofort als im HR eingetragene GmbH tätig werden zu können.
Haftendes Kapital
Gesellschafter 1 : 15 000€ 300 Stimmen
Gesellschafter 2 : 8 000€ 160 Stimmen
Gesellschafter 3 : 5 000€ 100 Stimmen
28 000€ 560 Stimmen
Bei neuer Stammeinlage, zum Beispiel nachdem der Wert einer Immobilie (die als Einlage genutzt wird) gestiegen ist, muss dies bei einem Notar eingetragen werden.
Die Kreditwürdigkeit ist abhängig vom Kapital (Stammeinlage).