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[ausgearbeitet am 10.06.2003 von Susanne - erweitert am 20.06.2003 von Babek - überarbeitet am 18-08.2003 von Babek]
AG ( Aktiengesellschaft )
Das haftende Kapital (bei der GmbH Stammkapital genannt) wird bei der AG als Grundkapital bezeichnet. Die Aktionäre kaufen Anteile und haben so einen Teil des Grundkapitals der AG. Sie haften in der Höhe ihrer Anteile.
Man muß immer unterscheiden zwischen dem Grundkapital und dem Wert einer Aktie.
Gründung

mindestens eine Person

mindestens 12500 nachweisbar

notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag, der bei der AG
Satzung genannt wird.

Es ist zwingend vorgeschrieben, daß der Gründer den Aufsichtsrat bestimmt. Die erste Amtshandlung des Aufsichtsrates ist die Ernennung des Vorstandes.

Gründer, Aufsichtsrat und Vorstand melden gemeinsam die AG beim
Handelsregister an.

Die AG besitzt ein in Aktien zerlegtes Grundkapital ( die Mindesthöhe beträgt 50 000 ). Das Grundkapital entspricht dem Haftungskapital.
Grundkapital
Die AG besitzt ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Die Mindesthöhe des haftungskapitals beträgt 50000
Aktien
Aktien sind Urkunden an Beteiligungen an Aktiengesellschaften.
Maßgebend für die Größe dieser Beteiligung ist der auf der Nennbetragsaktie aufgedruckte Betrag, der so genannte Nennwert.
Mindestnennwert: 1 - nach oben ist alles offen, die Beträge müssen aber immer in vollen Euro-Beträgen angegeben sein.
Neben den Nennbetragsaktien gibt es auch die sogenannten Stückaktien. Es ist möglich, das Grundkapital auf Stückaktien aufzuteilen. Diese besitzen keinen eigenen Nennbetrag sondern verbriefen einen bestimmten Anteil am Grundkapital.
Nennbetrag = der auf der Aktie gedruckte Betrag.
Kursbetrag = Kurswert = der Wert, für den die Aktie aktuell gehandelt wird.
Der Unternehmer erhält nur einmal - nämlich bei Ausgabe der Aktien - Geld (einmalig).
Die Ausgabe einer Aktie läuft wie folgt ab:
1. Bekanntgabe der Preisspanne der Aktien.
2. Alle potentiellen Käufer werden gesammelt. Gibt es zum Beispiel 3mal soviele potentielle Käufer wie Aktien, so sagt man, daß die Aktie "dreifach überzeichnet" ist.
Kapitalherab- und heraufsetzung
Beispiel: Eine Firma habe ein Grundkapital 10 Mio , in Aktien aufgeteilt
Jetzt benötigt diese Firma aufgrund eines Liquiditätsengpasses Geld. Hierzu kann sie sich zweier Mittel bedienen:
1. Kapitalherabsetzung
Das haftende Kapital wird verringert - z.B. von 10 auf 5 Mio. Durch die Auflösung von Rücklagen entstehen so neue Mittel.
2. Kapitalheraufsetzung
Durch die Herausgabe neuer (junger) Aktien sinkt der Preis der Alten, da mehr Aktien auf das Grundkapital als zuvor vorhanden sind.
Arten der Aktie
Verbriefte Rechte
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Ausgabezeitpunkt
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Übertragbarkeit
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Stammaktie
= "gewöhnliche" Aktie, bei HV volles Stimmrecht
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Alte Aktien
= die Aktien, die auf dem Markt sind.
Inhaber alter Aktien haben das Recht, junge Aktien bevorzugt zu erwerben.
Siehe auch Beispiel unten.
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Inhaberaktien
= sind nicht namentlich registriert. Der Besitzer ist der Eigentümer. Das Eigentum ist frei übertragbar durch Einigung und Übergabe.
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Vorzugsaktie
= Aktie mit einer höheren Dividende, aber eingeschränktem oder gar keinem Stimmrecht. Allgemein ausgedrückt handelt es sich um eine "Aktie mit bestimmten Rechten"
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Junge Aktien
= kommen auf dem Markt, wenn die HV eine Kapitalaufstockung beschließt.
= Aktien, die nicht oder nicht voll im ersten Geschäftsjahr dividendenfähig sind.
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Namensaktien
= Orderpapiere. Hier werden die Aktieninhaber in das Aktienbuch der AG namentlich eingetragen (Name, Wohnort, Beruf).
Ablauf eines Namensaktienerwerbs:
1. Einigung, 2. Geldübergabe, 3. Indossament, 4. Umtragung im AG-Buch
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vinkulierte Namensaktien
= Die Übertragung der Aktie auf einen neuen Inhaber bedarf der Zustimmung der AG. Vorteil: Verschiebungen von Stimmanteilen sind erheblich schwerer durchzuführen wie bei Inhaberaktien. (Feindliche Übernahmen werden so erschwert).
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Beispiel für das Reglement zum Vorzugskauf junger Aktien für Besitzer alter Aktien:
Die AG hat 4.000.000 (alte) Aktien im Umlauf und beschließt nun, 1.000.000 weitere (junge) Aktien auf den Markt zu bringen.
Das Verhältnis liegt also bei 1 junge Aktie pro 4 alter Aktien. Altaktionäre erhalten dann die Möglichkeit für je 4 alte Aktien, die in ihrem Besitz sind, eine junge zum Vorzugspreis zu erwerben.
Indossament
= Wechsel. Wechsel sind Wertpapiere. Auf der Rückseite des Originaldokumentes befindet sich die lückenlose und nachvollziehbare Liste der Übertragungen des Dokumentes auf die jeweils neuen Eigentümer mit Datumsangabe der Übertragung.
Wertpapiere werden über Indossament übertragen.
Sperrminorität
= 25% + 1 Aktie.
Wenn eine Partei über diese Anzahl Aktien verfügt, kann es alle Beschlüsse, die außergewöhnliche Geschäftsfälle betreffen (und einer 3/4Mehrheit bedürfen) blockieren.
Dies ist der Vorteil vinkulierter Namensaktien, da diese nicht so leicht zu erwerben sind wie Inhaberaktien.
Die Organe der AG
Aufgaben der Organe
1. Hauptversammlung [beschließendes Organ]
Die Hauptversammlung wird einmal im Jahr durch den Vorstand einberufen. Ihre Aufgaben sind:

Wahl der Aktionäre in den Aufsichtsrat

Entscheidung über die Gewinnverwendung (bzw. Verlustverwendung), wobei der Vorstand den Jahresabschluß vorstellt, Vorschläge zur Gewinnverwendung macht und die Hauptversammlung dann darüber entscheidet.

Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Beschluß über grundsätzliche Fragen der AG (wie z.B. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung, Auflösung der Gesellschaft).
Beispiele für die Begriffe Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung:
Eine Firma habe ein Grundkapital in Höhe von 10 Millionen und diese in Aktien aufgeteilt. Nun befindet sich diese Firma in einem Liquidationsengpaß und muß einen Weg finden, um Kapital verfügbar zu machen.
1. Kapitalherabsetzung: Das haftende Kapital wird verringert - z.B. von 10 Millionen auf 5 Millionen und so Mittel frei.
2. Kapitalerhöhung: Es werden neue (sogenannte "junge") Aktien herausgegeben, wodurch der Preis der alten sinkt, da mehr Aktien auf das Grundkapital als zuvor vorhanden sind.
2. Aufsichtsrat [überwachendes Organ]

Bestellung des Vorstandes für 5 Jahre

Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes (Jahresabschlüsse, Quartalsberichte usw.)

Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, wenn es dem Wohle der AG dient. Beispiele wären hier eine Kapitalaufstockung oder eine Kapitalherabsetzung.

Kein Aufsichtsratmitglied darf im Vorstand dieser AG tätig sein !
3. Vorstand [ausführendes Organ]

Geschäftsführung und -vertretung

Regelmäßige Unterrichtung des Aufsichtsrates über die Unternehmenslage.

Aufstellung des jahresabschlusses.

Einmal jährlich die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung.

Vorschlag zur Gewinnverwendung.
Sperrminorität
Bei außerordentlichen Geschäftsvorgängen bedarf es der 3/4-Mehrheit der HV. Besitzt man 25% + 1 Aktie, so kann man jegliche außerordentliche HV-Beschlüsse blockieren. Man spricht von der Sperrminorität.
Gewinnverteilung
Dividende
Die Dividende gibt den prozentualen Anteil am Gewinn pro Aktienanteil an.
Beispiel: Pro 10 Euro Nennbetragsaktie werden 10 Cent Dividende augeschüttet.
Die Dividende entspricht also der Verzinsung des eingesetzten Kapitals.
Auflösung der AG

Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit.

Beschluss der Hauptversammlung mit mind. ¾ des zu diesem Zeitpunkt vertretenen Grundkapitals ( wenn nur 50% bei der Hauptversammlung vertreten sind, dann reichen 75% dieser Anwesenden).

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschafter.

Der Beschluss durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, wird rechtskräftig.